Die Gemeinde wird sich am Montag, den 3. Februar 2025 nicht an der Versteigerung des Niedermeier-Grundstücks im Meringer Ortskern beteiligen. Viele Bürger und Gewerbetreibende würden das begrüßen. Welche Ziele verfolgt dabei der Bürgermeister Florian A. Mayer?
Ein Kommentar von Jörn Heller und Ralf Hermle
Im September 2021 verstirbt der Eigentümer eines 3059 m2 großen Grundstücks mitten im Meringer Ortskern. Der Verstorbene hinterlässt ein Wohnhaus, eine Gaststätte, einen Lagerraum und ehemalige Pferdestallungen in der Münchnerstrasse 3-5; rückwärtig direkt angrenzend an die Luitpold-Grundschule und in unmittelbarer Nähe zu Marktplatz und Rathaus. Die Gemeinde, händeringend auf der Suche nach Räumlichkeiten für Rathaus, Bürgerbüro, Erweiterung der Schulen und vieles mehr, verpasst die Chance auf den Kauf des Grundstücks zur Entwicklung. Welche Ziele verfolgt Bürgermeister Mayer wirklich?
Betrachtet man die Geschehnisse in chronologischer Reihenfolge stellt sich der Fall folgendermaßen dar:
- Nach dem Tod des Eigentümers im September 2021 kommen die Erben des Objektes auch auf die Gemeinde Mering und deren Bürgermeister Florian a. Mayer zu, um das Grundstück zum Verkauf anzubieten.
- Anscheinend kann sich die Erbengemeinschaft nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen, weshalb es nun zur Versteigerung durch das Amtsgericht Augsburg kommt. Details finden sich in den Unterlagen zur Versteigerung des AG Augsburg vom 24.08.2024 oder unter diesem Link.
- Mehrfach wird dieses Thema in der folgenden Zeit (z.B. am Weihnachtsmarkt 2024) und spätestens beim politischen Dämmerschoppen der Kolpingfamilie am 17. Januar 2025 intern und öffentlich heiß diskutiert. Der Bürgermeister hätte also Zeit gehabt, um zu reagieren.
- In der Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2025 wird das Thema durch den Bürgermeister zunächst im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung “versteckt”. Durch das Eingreifen der UWG-Fraktion und Redebeitrag von Stefan Hummel (SPD) wird es jedoch in den öffentlichen Teil verschoben und dort erneut diskutiert. In der Zwischenzeit ist die Zeit äusserst knapp. Der Bürgermeister ist sich keiner Schuld bewusst und fordert nun von den Gemeinderatsmitgliedern zunächst einen Auftrag um an der Versteigerung teilzunehmen. Ob ein solcher Beschluss überhaupt notwendig ist, ist umstritten. Der Entscheid ist jedoch eindeutig und spiegelt die Meinung vieler wieder: Mit 19:2 spricht sich der Gemeinderat für die Teilnahme an der Versteigerung und damit auch zum kauf des Objekts aus. Die einzigen Gegenstimmen kommen aus der CSU: Herr Resch und Herr Brunner stimmen gegen den Erwerb.
- Offensichtlich tut Bürgermeister Mayer jedoch alles um das Grundstück nicht kaufen zu müssen. Denn als nächstes bittet er das Landratsamt um eine rechtliche Würdigung. Wann diese Bitte an das Landratsamt ging ist unklar, es scheint jedoch plausibel, dass die rechtliche Würdigung bereits im Vorfeld erbeten wurde, anders wäre die sehr kurze Bearbeitungszeit nicht zu erklären.
- Bereits am 31. Januar, also nicht einmal 24 Std. später, wird das Ergebnis des Landratsamts bereits den Gemeinderatsmitgliedern gegen 17 Uhr zugestellt. Offenbar zeitgleich erreicht diese Nachricht die Redaktion der Friedberger Allgemeinen Zeitung, denn schon am folgenden Tag erscheint der Artikel mit dem Titel: Mering darf das Niedermaier-Grundstück nicht ersteigern
- Update [3.2.25 11:00 Uhr] Allem Anschein nach hat der bisherige Eigentümer das Grundstück selbst ersteigert. Das Objekt ging zu einem Kaufpreis von 2.805.000 € an den Sohn des Verstorbenen Voreigentümers.
Eine Chance verpasst oder absichtlich verhindert?
Eine Einordnung
Schon im Herbst 2024 hätte der Bürgermeister wissen können – und wissen müssen – dass ein Grundstück im Ortskern zum Verkauf steht. Spätestens mit der Bekanntgabe der Versteigerung Mitte Dezember 2024 jedoch kann auch er sich nicht mehr herausreden. Er hätte sofort aktiv werden müssen, um alle Möglichkeiten zu prüfen und der Gemeinde Mering alle Wege offen zu halten. Dass er eben das nicht tat und nun bequem Andere verantwortlich machen kann, folgt einem beliebten Schema des Bürgermeisters. Auch jetzt wird er sicher wieder andere Personen oder Umstände verantwortlich machen, anstatt selbst die Verantwortung zu übernehmen.
Fest steht: Die nun im Weg stehende, rechtliche Würdigung bezieht sich auf die Tatsache, dass es keine Position im Haushalt für dieses Objekt gab. Durch eine (Sonder-)Sitzung des Gemeinderates hätten jederzeit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, sich an der Versteigerung des Objektes zu beteiligen, wenn dies persönlich oder politisch gewollt gewesen wäre. Dazu wäre mehr als 5 Monate lang Zeit gewesen!
Fest steht ebenfalls: Der Bürgermeister hat alles getan um das Grundstück nicht kaufen zu müssen. Zunächst durch “Nicht-Tun”, später in dem die notwendigen Schritte verspätet oder überhaupt nicht erfolgten.
Der Verkehrswert des Objektes wurde vom AG Augsburg auf 1,93 Mio € festgesetzt. Bei 70% (also ca. 1,35 Mio €) kommt ein Verkauf zustande. Wer den Zuschlag erhält, ist noch unbekannt, die Gemeinde wird es jedoch zunächst nicht sein, denn sie beteiligt sich nicht einmal als Bieter. Spekuliert der Bürgermeister darauf, dass jemand Anderes das Grundstück ersteigert und die Gemeinde es dann zu einem höheren Preis diesem Investor abkauft? Wurde aus diesem Grund systematisch verschoben und verschleiert?
Der Bürgermeister vertritt nun die Auffassung, keiner der Gemeinderäte und keine Fraktion hätte einen Antrag zur Betrachtung des Grundstücks gestellt. Aber ist es nicht Aufgabe des Bürgermeisters, sich genau um rechtliche Angelegenheiten zu kümmern, anstatt die Aufgabe nun auf ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates abzuschieben?
Wir sind gespannt, wie sich der weitere Verlauf des Grundstücksverkaufs darstellt. Mit etwas Glück kann Bürgermeister Mayer – analog zur Kreditnahme 2021 – seinen Fehler als Erfolg feiern. Vielleicht hat er aber, durch persönliche Einflussnahme, auch einen wichtigen Schritt zur Entwicklung des Meringer Innerorts verhindert, der dann so schnell nicht wiedergutzumachen wäre.
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