Von Matthias Ritter, Ralf Hermle und Jörn Heller
Für ein kurioses Presseecho und einige Diskussion sorgt derzeit die Entscheidung des Marktgemeinderates Mering vom 23.07.2020 zur Rückerstattung vorausbezahlter Beiträge zum Straßenausbau der Meringerzeller Straße. In der Diskussion werden jedoch Fakten und Versprechen vermischt und durch verschiedene Beteiligte versucht, in der Öffentlichkeit im eigenen Interesse zu polarisieren.
Zwei Seiten einer Medaille
Wie so oft gibt es keine alleinige Wahrheit. Auch bei der Finanzierung des Ausbaus der Meringerzeller Straße gibt es zwei Seiten.
Die Anlieger wünschen sich eine vollständige Erstattung der zu 50% angezahlten Beiträge zum Straßenausbau. Sei es, weil die Straße als Durchgangsstraße nach Meringerzell auch über Mering hinaus Bedeutung hat, sei es, weil die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) sehr kurz bevorstand und die Gemeinde die Bescheide trotzdem erließ oder sei es, weil von Seiten der Gemeinde und Bürgermeisterkandidaten im Wahlkampf versprochen wurde die Beiträge zurückzuerstatten.
Die andere Seite der Medaille ist schwer zu definieren und daher wird in der Presse gerne der Marktgemeinderat, die Gemeinde oder einzelne Personen zitiert oder verantwortlich gemacht. Im Grunde steckt der Teufel aber wie so oft im Detail – erst mit dem Ablauf der Ereignisse und bei genauer Betrachtung wird das Problem sichtbar und es lässt sich leider nicht einfach lösen.
In den sozialen Medien und in der Presse wird der Eindruck erweckt, der Marktgemeinderat wäre nicht “verlässlich”, hielte sich “nicht an gegebene Versprechen” und “würde sein Wort brechen”. Bei genauer Betrachtung halten diese Vorwürfe nicht stand – unglücklich ist die Situation aber in jedem Fall und daher …
» Leisten wir uns den Luxus,
Otto von Bismarck
eine eigene Meinung zu haben. «
Wir haben alle uns bekannten Fakten noch einmal recherchiert und zusammengefasst – es ist mühsam aber es lohnt sich um zu verstehen wann von wem über was entschieden wurde – machen Sie sich einfach ein eigenes Bild.
Die Fakten
Die Bescheide
Im Oktober 2017 ergingen die Bescheide an die Anlieger der Meringerzeller Straße. Sie entsprachen der damaligen Praxis, wurden von keiner der beteiligten Behörden beanstandet und es ist uns auch kein Widerspruch seitens der Anlieger bekannt. 1Quelle: Bescheide vom 04.10.2017.
Im Dezember 2017 erging 2Quelle: Artikel der Friedberger Allgemeinen vom 28.07.2020 eine Durchführungsvorschrift der Regierung an die Gemeinden, wohl um aktuell laufende Bescheide zunächst nicht zuzustellen. Im Februar 2018 wurde diese Linie auch von Innenminister Herman im Landtag vertreten, bereits im Dezember aber hatte er dazu im Münchener Merkur bereits Andeutungen gemacht3Quelle: www.merkur.de. Im Juni 2018 schließlich erging rückwirkend das zugehörige Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs).
Gefühlte Ungerechtigkeit
Durch die bayernweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Juni 2018 kam die CSU den Freien Wählern zuvor, die das Thema zu ihrem Wahlkampfthema zur Landtagswahl machen wollten. Damit wurde in Bayern die seit 1974 gängige Praxis gekippt, dass die Eigentümer der Anliegergrundstücke einer Straße bei deren Ausbau zur Kasse gebeten werden. Je näher ein Bescheiddatum also dem Datum der Abschaffung der Strabs kommt, desto ungerechter wirkt die Forderung natürlich für denjenigen der die Abgaben bezahlen soll.
Versprechungen von Gemeinde und Bürgermeisterkandidaten
Diese gefühlte Ungerechtigkeit wurde lt. Berichten der Friedberger Allgemeinen bei der Eröffnung der ausgebauten Straße im April 2018 durch den damaligen Bürgermeister Hans-Dieter Kandler aufgegriffen und in einer Anliegerversammlung am 31.07.2019 im Wasserhaus Mering erneut angesprochen4Friedberger Allgemeine vom 29.07.2020. Lt. Aussage des Bürgermeisters Kandler müsse “ein Fehler in den Bescheiden gefunden werden” um diese zu annullieren, die Anwohner “sollten sich bitte auf die Suche nach einem Fehler machen”, die Gemeinde Mering werde dieses ebenfalls noch einmal tun.5Quelle: Anwesende Anliegerin Angela Bonhag
Im Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 wurde – auch durch das öffentliche Interesse der Punkt durch den Bürgermeisterkandidaten der CSU, Florian Mayer, wieder aufgegriffen. Dabei wurde eine “bürgernahe Lösung versprochen”, von einer “Auszahlung der vorausbezahlten Beträge durch die Gemeinde” war die Rede. Ein Beschluss darüber durch den Meringer Gemeinderat hat es jedoch nie gegeben.
Beschlüsse des Marktgemeinderates
Bislang liegen zwei Beschlüsse des Marktgemeinderates Mering vor, die vollkommen verschiedene Inhalte haben. Schon deshalb kann von einem Wortbruch nicht die Rede sein, es wurde über völlig verschiedene Inhalte abgestimmt – dass dabei sowohl einzelne Marktgemeinderäte als auch Fraktionen natürlich verschiedene Meinungen haben können, liegt auf der Hand. Hier die Beschlussvorlagen samt Erläuterung im Detail:
Beschluss vom 14.11.2019
Der Marktgemeinderat befasste sich am 14.11.2019 mit der Thematik und fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
„Der Marktgemeinderat sieht Klärungsbedarf bei der Entscheidung über eine mögliche Rückzahlung von Vorauszahlungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung durch die gesetzliche Änderung zu deren Abschaffung. Es muss für eine endgültige Entscheidung im Einzelfall das Ergebnis der Arbeit der vom Freistaat eingerichteten Härtefallkommission vorliegen. Die Anlieger werden dringend gebeten Anträge auf Härtefall zu stellen. Der Marktgemeinderat strebt eine bürgernahe Entscheidung an.
Erstattungen durch den Markt Mering kommen nur dann in Betracht, wenn der betroffene Anlieger einen Antrag an die Härtefallkommission gestellt hat, es sei denn der Beitrag des Betroffenen lag unter der Bagatellgrenze von 2.000,00 €.“
Ergebnis: Einstimmig für den Beschlussvorschlag
Zur Erläuterung: Der Marktgemeinderat beschließt mit dieser Formulierung weder die Rückzahlung der Beiträge der Gemeinde noch wird eine fehlerhafte Ausfertigung der Bescheide angesprochen.
Aktueller Beschlussvorschlag vom 23.07.2020
Der Meringer Marktgemeinderat sollte nun durch den Beschluss der Sitzung am 23.07.2020 die Bescheide als “fehlerhaft” definieren und damit der Rückzahlung der bezahlten Bescheide zustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beurteilt die Bildung der Anlage „Meringerzeller Straße“ neu und befindet, das Grundstück Flur-Nr. 95, Meringerzeller Straße 2, Papst-Johannes-Haus ist in die Anlagenbildung mit aufzunehmen. Die Anlagenbildung ohne dieses Grundstück ist als fehlerhaft zu definieren. Die Vorauszahlungsbeitragsbescheide sind folglich fehlerhaft und rechtswidrig. Die Rückzahlung der VZ-Beiträge im Rahmen eines Erlasses nach § 227 AO wird beschlossen.
Dieser Beschlussvorschlag wurde mit allen Stimmen der Fraktionen der UWG, der Grünen, der SPD und von Teilen der CSU-Fraktion mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
Zur Erläuterung: Der Marktgemeinderat erteilt mit der Ablehnung des Beschlusses mit überwältigender Mehrheit dem “Gentlemen’s-Agreement” einiger weniger eine deutliche Absage und spricht sich für eine saubere Klärung des Themas aus.
Ein paar Worte zur Vertagung
In der Sitzung war kurzzeitig auch die Rede von einer Vertagung des Beschlusses6Quelle: Friedberger Allgemeine vom 25.07.2020. Grund dafür wären u.a. Schreiben der Anlieger und des Innenministeriums, die den Marktgemeinderäten erst während der Sitzung und nur in einfacher Ausfertigung ausgehändigt wurden. In der Sitzung bestand daher keine ausreichende Zeit für alle Gemeinderäte diese Schreiben zu lesen. Nach Meinung einiger Marktgemeinderäte, die einen Blick auf die Unterlagen werfen konnten, würden diese jedoch keine ausreichenden Gründe für eine Vertagung bieten, da sie keine neuen Erkenntnisse beinhalten würden. Einem Antrag auf Vertagung wurde nicht stattgegeben. Für einige Marktgemeinderäte könnte durch die gegebene rechtliche Unsicherheit dem Beschlussvorschlag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden7Quelle: Friedberger Allgemeine vom 25.07.2020.
Rechtliche Einordnung
Ob die Bescheide im November 2017 fehlerhaft waren und daher nun anfechtbar wären ist schwer zu sagen. Auch wenn verschiedene Stellen (wie in der Zeitung berichtet) sich dahingehend dazu äußerten, einer Rücknahme der Bescheide “keine Steine in den Weg zu legen”, muss doch festgehalten werden:
Der Gemeinderat ist kein Gericht. Gegen die ergangenen Bescheide hätte Widerspruch eingelegt werden können. Da dies nach unserer Kenntnis nicht der Fall war, könnten nun Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist ein normaler Vorgang – fair und allen Bürgern gegenüber gleich – wirklich eine bürgernahe Lösung.
Eine Rücknahme von Bescheiden durch den Gemeinderat bietet keine Rechtssicherheit für die Gemeinde. Eine Klage durch einen einzelnen Bürger könnte wohl für die Gemeinde teure Konsequenzen haben, z.B. dahingehend, dass auch weitere in der Vergangenheit beschlossene Bescheide rückgängig gemacht und erstattet werden müssten oder dass die Rücknahme der ergangenen Bescheide in der Meringerzeller Straße doch noch einmal rechtlich geprüft und dann für rechtens beschieden werden könnten. In beiden Fällen ginge der finanzielle Schaden zu Lasten der Gemeinde und damit aller ihrer Bürger.
Ein neutraler Blick auf die Fakten
Fakt ist: Die Straßenausbaubeiträge zum Ausbau der Meringerzeller wurden in Mering aufgrund einer rechtsgültigen Satzung erhoben. Vorauszahlungsbescheide (auch im Verhältnis 50:50) waren gängige Praxis. Diese wurden im Oktober 2017 auch an die Anwohner der Meringerzeller Straße verschickt. 8Quelle: Sitzungsunterlagen des MGR 06/2020
Fakt ist: Im Juni 2018 wurden die Straßenausbaubeitragssatzungen in Bayern rückwirkend ab dem 01.01.2018 für ungültig erklärt. Bereits im Februar 2018 erging die Anweisung an die Kommunen, keine neuen Bescheide mehr zu erstellen. Vor diesem Datum behielten die Straßenausbaubeitragssatzungen ihre Gültigkeit. 9Quelle: Gesetzesvorlage zum Härtefallfonds
Fakt ist: Um die gefühlte Ungerechtigkeit, die durch einen Stichtag zur Umstellung entstehen kann zu mildern wurde im Laufe des Jahres 2019 vom Freistaat Bayern ein Härtefallfonds eingerichtet, der auf Antrag Anwohnern die Straßenausbaubeiträge (teilweise) erstatten kann. 10Quelle: Gesetzesvorlage zum Härtefallfonds
Fakt ist: Im November 2019 beschloss der Meringer Gemeinderat, die Möglichkeit der Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge zu prüfen, die an die Anwohner der Meringerzeller Straße nicht vom Härtefallfonds zurückgezahlt werden. Explizit wurde erwähnt, dass die Anlieger einen Antrag bei der Härtefallkommission stellen müssen und dass dessen Entscheidung abgewartet werden muss. 11Quelle: Sitzungsprotokoll des MGR 11/2019
Fakt ist: Der Härtefallfonds kann nur von Anwohnern in Anspruch genommen werden, die Ausbaubeiträge über der Bagatellgrenze von 2.000€ begleichen mussten und weniger als 100.000€ als Einzelperson, bzw. 200.000€ als Ehepaar pro Jahr verdienen. Im Marktgemeinderatsbeschluss vom November 2019 ist nur die Rede von einer zusätzlichen Entschädigung der Anwohner unter der Bagatellgrenze von 2.000€. 12Quelle: Gesetzesvorlage zum Härtefallfonds, Sitzungsprotokoll des MGR 11/2019
Fakt ist: Die letzte Abstimmung im Meringer Gemeinderat am 23.07.2020 bezog sich auf die Anerkennung eines Fehlers in der Anlagenbildung der Vorauszahlungsbescheide. Die Entscheidung der Härtefallkommission lag noch nicht vor. Eine Entschädigung des der Gemeinde dadurch entstandenen finanziellen Schadens durch den Freistaat ist nicht vorgesehen. 13Quelle: Sitzungsunterlagen der MGR 06/2020
Fakt ist: Wäre die Entscheidung des Marktgemeinderates zu Gunsten des Fehlers gefallen, hätten alle Straßenausbaubeiträge auf Kosten des Markt Merings zurückerstattet werden müssen. Eine erneute Ausstellung der Vorbescheide ist nicht mehr möglich. 14Quelle: Sitzungsunterlagen der MGR 06/2020
Meinung der Autoren
“Bürgernah” oder “Anliegernah”?
Um im Wahlkampf als “bürgernah” punkten zu können und weil die mediale Aufmerksamkeit durch ein solches Thema angeregt wurde, suchte die CSU im Wahlkampf zur Kommunalwahl 2020 nach einer Lösung. Diese sah folgendermassen aus: Wären die Vorausbescheide fehlerhaft, so müsste man sie zurücknehmen. Da sie nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage nicht mehr neu ausgestellt werden könnten müsste der Markt Mering die Beiträge an die Anlieger der Meringerzeller Straße zurückerstatten – eine “anliegernahe Lösung”.
Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen in Bayern hatte man sogar diese Möglichkeit mit bedacht: Sollte ein Gericht nach dem 01.01.2018 erkennen, dass ein Bescheid von vor dem 01.01.2018 fehlerhaft war, müssen die Beiträge von der Kommune zurückerstattet werden und der Freistaat Bayern übernimmt die Begleichung der Beiträge an die Kommune. Für die Kommunen ergäben sich dadurch keine Nachteile. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn die Kommune selbst den Fehler feststellt und damit die Bescheide zurücknimmt, wie im Beschlussvorschlag vom 22.06.2020 gefordert: Eine Entschädigung der Rückerstattung durch den Freistaat Bayern kommt hier also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in Frage. Finanzieller Schaden für die Gemeinde (und damit alle Bürger): 220.000€
Das weitere Vorgehen
Sehr eindeutig ergibt sich nun folgendes Bild: Eine Rückerstattung des Marktes Mering an die Anwohner die für den Markt Mering finanziell unschädlich ist ergibt sich nur, wenn ein Gericht oder eine Rechtsaufsichtsbehörde die Unrichtigkeit der Vorauszahlungsbescheide feststellt. Dazu wäre ziemlich sicher ein Widerspruch oder eine Klage der (eines der) betroffenen Anlieger notwendig. Anwälte sollten die Chancen dieser Rechtsmittel im gegebenen Fall einschätzen können, sodass hier die Anwohner eine Prognose zum Erfolg erhalten könnten.
Sobald ein Gericht einen Fehler in der Erstellung der Bescheide in einem Fall feststellen würde, könnten wohl tatsächlich allen Anliegern die bezahlten Beträge zurückerstattet werden, natürlich abzüglich evtl. erstatteter Beträge aus dem Härtefallfonds. In diesem Fall bestünde auch für die Gemeinde Rechtssicherheit und eine ordentliche Lösung für alle Beteiligten wäre das Ergebnis – eine wirklich bürgernahe Lösung.
1 Comment
Bettina Metz · 2. August 2020 at 14:36
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung des Sachverhalts. “Kurioses Presseecho” und “Gentlemens-Agreement” sind höflich formuliert für die Art und Weise wie teilweise mit dem Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte und geltendem Recht umgegangen wird.
Für eine brauchbare Einordnung ohne Beschuldigungen, Vorwürfe und Halbwahrheiten können sich unabhängige, überparteiliche Zeitungen eine Scheibe von euch abschneiden!