Die Kampagne der Bayernwerke / LEW TelNet GmbH zum Ausbau des Glasfasernetzwerks in Mering läuft noch bis zum 15.6.2021. Zum heutigen Stand (20. Mai 2021) sind ca. 25% der Haushalte bereits auf den Zug aufgesprungen und haben sich für einen zukunftssicheren Ausbau der Internetanbindung ihres Haushaltes entschieden.

Immer wieder erreichen uns jedoch Anfragen zu einer Fragestellung: “Inwiefern bin ich mit der Vertragsunterschrift auch langfristig an die Bayernwerke gebunden?”

Das Angebot der Bayernwerke sieht die Installation der neuen Hausanschlüsse vor und finanziert sich auch aus den daraus folgenden Einnahmen aus den monatlichen Verträgen. Die Nutzung des neuen Anschlusses behält sich die Firma exklusiv vor. Die Antwort ist daher klar und wurde auch bei der Online-Informationsveranstaltung der Bayernwerke bereits frühzeitig beantwortet: Die Bayernwerke müssen keinen Mitbewerber auf ihrem Glasfasernetz zulassen.

Allerdings: 
Derzeit wird eine Gesetzesnovelle auf Bundesebene vorbereitet, die die Möglichkeit für Mitbewerber schaffen soll, auch auf der neuen Infrastruktur Angebote zu erstellen. So könnte mit Hilfe des Wettbewerbs auf dem Markt ein Gleichgewicht geschaffen und damit zum Wohle von Endkunden und Internetnutzern eine breitere Anbieterauswahl ermöglicht werden. Grundlage hierfür wäre eine öffentliche Förderung der Bayernwerke für den Ausbau des Glasfasernetzes in Mering.

Die UWG setzt sich daher dafür ein, das Beste für die Meringer Bürger und zukünftige Generationen zu erreichen und plädiert dafür, durch eine Förderung des Ausbaus die Möglichkeit zu schaffen, nach einer angemessenen Zeit auch Wettbewerb auf den neuen Leitungen zuzulassen. So wäre ein Ausbau der Infrastruktur durch die Bayernwerke und trotzdem eine Öffnung des Marktes in der Zukunft möglich. Aus diesem Grund wurden bereits Anfragen bei der Verwaltung gestellt und die UWG wird auch weiterhin versuchen, mit Unterstützung der anderen Fraktionen die bestmögliche Lösung für die Meringer zu erreichen – ohne dabei aber den Ausbau an sich zu gefährden.
Ob sich diese Anträge letztendlich positiv für die Bürger auswirken, liegt am finalen Text der Novelle und der Entscheidung, welche Maßnahmen sich als öffentliche Förderung für das Unternehmen Bayernwerk deklarieren lassen.

Weitere Fragen – und Antworten

Was beinhaltet der Vertrag?

  • Sie selbst wählen die Geschwindigkeit des Zugangs bei Vertragsabschluss aus, z.B. 200MBit/s download, 50MBit/s Upload (siehe unten Welche Internet-Geschwindigkeit brauche ich eigentlich?).
  • Die Mindestlaufzeit eines Vertrages beträgt 24 Monate.
  • Ein Glasfaseranschluss mit Hausübergabepunkt wird Ihnen dabei kostenlos ins Haus gelegt (ab 10m Länge von der Grundstückgrenze kommen 25€ pro Meter hinzu).
  • Zusatzdienste wie TV oder Festnetztelefon können Sie über Optionen hinzubuchen.

Was passiert nach den 2 Jahren Vertragslaufzeit?

Sie können den Bayernwerk-Anschluss fristgerecht kündigen.


Kann ich danach auf meinen früheren Anbieter zurück?

Ja – Sie können nach den 2 Jahren Ihren Anbieter wechseln. Das wird jedoch – Stand heute – bedeuten, dass Sie vom Glasfaserkabel wieder zurück auf den Kabelanschluss oder die Kupferleitung wechseln werden. Sie verwenden dann einfach wieder den Anschluß, den Sie vor dem Wechsel auf die Glasfaserleitung verwendet hatten.


Welche Technik steckt dahinter?

Viele Meringer haben bereits Leitungen in Ihren Häusern. 
Meist sind dies 

  • 2-adrige Kupferleitungen, die früher von der Deutschen Post als Festnetztelefon, bzw. früher ISDN genutzt wurden.  Internet kann man darüber über den Standard DSL empfangen. Der Datendurchsatz als Internetleitung ist allerdings abhängig von der Leitungslänge, bzw. wie weit entfernt diese Leitung vom nächsten High Speed Knoten ist. (Ein Datendurchsatz im speziellen Einzelfall ist schwer vorherzusagen, da dieser abhängig von den Anschlußgegebenheiten des Einzelnen ist: Das heisst, Sie haben z.B. einen Vertrag mit 50MBit – die Leitungslänge begrenzt den Datendurchsatz aber auf max. 16 MBit).
  • Koaxialkabel, die heute noch viele im Keller haben von ihrem Anschluss ans Kabelfernsehen. 
    Über ein Koaxialkabel können 1GBit/s und mehr Datendurchsatz erreicht werden. Allerdings teilt man sich den Datendurchsatz mit allen Nachbarn, die am selben Koaxialkabel angeschlossen sind, d.h. das Koaxialkabel hat einen maximalen Durchsatz, der allen angeschlossenen Parteien zur Verfügung steht. Wollen z.B. verschiedene Nachbarn gleichzeitig ein Videoangebot streamen oder an einer Videokonferenz teilnehmen, kann es passieren, dass der Datendurchsatz ungleichmäßig auf die Nachbarn verteilt wird. 
  • Ein Glasfaserkabel wird als Sternstruktur implementiert d.h. der maximale Datendurchsatz wird nicht mit den Nachbarn geteilt und steht dem Haus vollständig zur Verfügung. Im praktischen Leben kommt es zu keiner physikalischen Durchsatzbegrenzung. 

Welche Internet-Geschwindigkeit brauche ich eigentlich?

Die Frage ist schwer zu beantworten – hier mal ein kleiner Überblick über verschiedene Nutzungsfälle und Szenarien:

Art der NutzungErforderlicher Datendurchsatz 
Surfen, E-Mailca.   2 MBit/s – 10 MBit/s
Telefon (VoIP)ca. 0,1 MBit/s – 0,15 MBit/s
VideoCall (HD)ca    2 MBit/s pro User zusätzlich zu VoIP
Musik Streamenca.   0,5 MBIt/s
TV Streamen (SD- Qualität)ca.   3 MBit/s
TV Streamen (HD- Qualität)ca.   6 MBit/s
TV Streamen (4k (UHD) Qualität)ca. 25 MBit/s
IP TV – Fernsehen über IPca. 12 MBit/s – 50 MBit/s
(Abhängig von der Auflösung des Fernsehbildes)
Wollen Sie ein weiteres Programm aufnehmen, kommen entsprechend der Auflösung weitere MBit/s hinzu.

Referenzen

  • https://www.pcwelt.de/news/In_wenigen_Schritten_zum_richtigen_Internetanbieter-8818089.html
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Datendurchsatz


1 Comment

Inge Sailer · 2. Juli 2021 at 11:24

Der heutige Zeitungsartikel zeigt wie es andere Gemeinden machen, z.B. Ried,
bürgerfreundlich und kostensparend! Mering muß natürlich an das neue Rathaus
denken und sparen!

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