Reaktion auf den Kommentar von Eva Weizenegger
“In Mering müssen Versprechen wieder gelten”
in der Friedberger Allgemeinen vom 15.12.2021

Die UWG hat in ihrem Artikel https://uwg-mering.de/fakten-zur-meringerzeller-strasse/ vom August 2020 Fakten und Gedanken zur Meringerzellerstraße klar dargestellt. Nun findet die „unendliche Geschichte“ um die Straßenausbaubeitragssatzung neue Aufmerksamkeit. Der Kommentar von Eva Weizenegger veranlasst uns zu einer Reaktion.

Kommentar der Zeitung:

„…einige der gewählten Bürgervertreterinnen und -vertreter beharren darauf, dass die etwas mehr als 160.000 Euro doch lieber in der Kasse der Marktgemeinde bleiben sollten.“

Fakten:

Von „doch lieber“ kann hier keine Rede sein. Der Marktgemeinderat hat sich – Versprechungen einzelner Politiker zum Trotz – nie explizit für eine Rückzahlung ausgesprochen.

Meinung der Redaktion:

In dieser Formulierung von Frau Weizenegger klingt es wie unehrenhaftes Verhalten, nicht für die sofortige Rückzahlung der Beiträge einzutreten. Es ist aber Aufgabe des Marktgemeinderates, sich für die Belange ALLER und nicht nur EINZELNER Bürger einzusetzen. Daher muss Rechtssicherheit bestehen, bevor große Summen Gelder ausbezahlt werden.

Kommentar der Zeitung:

 „Dabei ist längst klar, dass das Papst-Johannes-Haus damals nicht in die Berechnung einbezogen wurde und somit die Bescheide nicht hätten rausgehen dürfen.“

Fakten:

Das Papst-Johannes-Haus wurde nach eingängiger Prüfung seitens der Ämter nicht in die Berechnung mit einbezogen. Im Nachhinein sollten dann die Bescheide für ungültig erklärt werden, nachdem man bewusst nach einem Fehler gesucht hatte. Die Zeitung schrieb damals von einem „rechtlichen Trick“ (vgl. 25.07.2020 Meringerzeller Straße: Anwohner bekommen kein Geld zurück). Es wurde kein Hehl daraus gemacht, dass dies eine rechtliche Gratwanderung ist.

Dass die Bescheide nicht hätten rausgehen dürfen steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier wurde möglicherweise vorschnell agiert. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass das Papst-Johannes-Haus nicht einbezogen wurde. Wäre es mit einbezogen worden, wären die Beiträge zwar für alle Beteiligten niedriger ausgefallen; die Bescheide wären jedoch trotzdem rausgegangen.

Meinung der Redaktion:

Es wurde an allen möglichen Stellen das Versprechen eingeholt, die Augen davor zu verschließen, wie Mering mit Bescheiden und Rückzahlungen umgeht. So zu tun als wäre dieser „Fehler“ im Bescheid keine Konstruktion, sondern eine eindeutige Faktenlage ist unsachlich und rückt das „Gentlemen`s Agreement“, das 2020 vom Marktgemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurde in ein falsches Licht.

Verschiedene subjektiv empfundene Ungerechtigkeiten zu vermischen, um eine neue Faktenlage zu schaffen kann nicht Grundlage politischer Entscheidungen sein.

Zudem bleibt die Frage: Wer ist zu belangen? Wurde hier tatsächlich ein Fehler gemacht, so sollten die Mitarbeiter, die die Veranlagung auf verschiedenen Ebenen geprüft und für richtig befunden haben in die Verantwortung genommen werden. Zudem ist bei einer falschen Veranlagung das Mittel der Wahl ein WIDERSPRUCH durch die Anwohner und nicht die Diskussion im Gemeinderat.

Kommentar der Zeitung:

„Wer sich auf den Standpunkt stellt, dass die Anlieger doch über die Härtefallregelung vom Freistaat Geld zurückbekommen könnten, der irrt sich gewaltig. Wenn ein Bescheid falsch ist, gibt es auch keinen rechtlichen Grund, die Härtefallregelung des Freistaats in Anspruch nehmen zu können.“

Fakten:

Tatsächlich ist es keine einfache Angelegenheit, über den Härtefallfonds an Rückzahlungen zu kommen. Doch darum geht es nicht. Im Beschluss des MGR vom November 2019 wurde klar festgelegt, dass die Entscheidungen des Härtefallfonds abgewartet werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird. Anzuzweifeln ist, ob der Bescheid tatsächlich falsch war. Die UWG forderte 2020 Rechtssicherheit. Auch die Fraktionen der Grünen und der SPD, sowie einige Abgeordnete der CSU schlossen sich dem Wunsch einer sachlichen Klärung an.

Meinung der Redaktion:

Dass nach Jahren des Wartens, Streitens und falscher Versprechungen der Bürgermeister die Geduld der Anwohner am Ende ist, ist nur verständlich. Für uns aber kein Grund, bestehende Beschlüsse zu ignorieren.

Kommentar der Zeitung:

„Statt darüber jetzt noch weitere Jahre zu diskutieren, ist es für die Rätinnen und Räte an der Zeit, sich an das zu besinnen, was seit jeher gilt: „Wer ein Versprechen gibt, der muss das auch halten.“

Fakten:

Zurück zum Anfang: Der Marktgemeinderat hat zu keinem Zeitpunkt den Anwohnerinnen und Anwohnern der Meringerzeller Straße eine Rückzahlung versprochen.

Meinung der Redaktion:

Dass den Anwohnern vom letzten Marktgemeinderat (noch ohne die UWG-Fraktion) eine „bürgernahe Lösung“ versprochen wurde, war nie ein konkretes Versprechen zur vollständigen und insbesondere nicht zur sofortigen Rückzahlung der Gelder. Zur näheren inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Beschlüssen lesen Sie den Artikel https://uwg-mering.de/fakten-zur-meringerzeller-strasse/.
Was einige Marktgemeinderäte dazu bewegt, von ihrem Wunsch nach rechtlicher und sachlicher Klärung im Vorfeld abzurücken und die Zeitung dazu, das Thema zu emotionalisieren – das bleibt unklar. Für die UWG besteht der Grundsatz: zuerst Fakten schaffen, indem allen die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt werden, dann gemeinsam Lösungen besprechen, beschließen und umsetzen. Emotionalität, Ärger und Ungeduld der Anwohner der Meringerzeller Straße sind nachvollziehbar. Platte Worte, Tricksereien und Absprachen sind aber nicht die Grundlage unserer Entscheidungen. Wenn es neue Fakten gibt, die Rechtssicherheit schaffen, steht die UWG einer „bürgernahen Lösung“ sicher nicht im Weg.


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