Offiziell fängt unsere Arbeit am 07.05.2020 mit der konstituierenden Sitzung des Meringer Marktgemeinderates an.


Als konstituierende Sitzung (von lateinisch constituere für festsetzen, beschließen) wird das erste Zusammentreten eines neu gebildeten Gremiums bezeichnet, in dessen Rahmen meist wichtige Beschlüsse gefasst werden.
In der Regel werden hierbei folgende Tagesordnungspunkte abgearbeitet:

  • Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters
  • Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder
  • Wahl der weiteren Bürgermeister
  • Wahl der weiteren Stellvertreter
  • Festlegung der Entschädigung für den 1. Bürgermeister
  • Festlegung der Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder
  • Änderung der Hauptsatzung
  • Neuerlass der Geschäftsordnung
  • Ausschussbesetzung
  • Entsendung von Mitgliedern in andere Gremien

Wahl der weiteren Bürgermeister

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. In Mering werden in der Regel zwei weitere Bürgermeister gewählt. Grundsätzlich kann jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied gewählt werden. Es ist nicht automatisch so, dass die angetretenen Bürgermeisterkandidaten auch die weiteren Bürgermeister werden.

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. Gewählt ist derjenige Kandidat, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Falls im ersten Wahlgang kein Kandidat dies erreicht haben sollte, muss eine Stichwahl erfolgen.


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